Wichtige Kundeninformation SOLAS VGM

Verifizierung der Bruttomasse für Containerverladungen ab 1.7.2016

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

um die Sicherheit in der Seeschifffahrt zu gewährleisten, hat die International Maritime Organization (IMO) im Rahmen des SOLAS-Übereinkommens (Kapitel VI Teil A Regel 2) beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2016 kein Container mehr auf ein Schiff verladen werden darf, dessen Bruttomasse nicht verifiziert und bestätigt worden ist.

Die neuen SOLAS-Richtlinien gelten weltweit und sind zwingend zu beachten. Und betrifft daher auch unsere Kunden, in dessen Auftrag wir bereits beladene Container für den Transport per Seeschiff abholen, als auch unsere Geschäftspartner, die Container in unserem Auftrag für die Verladung auf ein Seeschiff beladen/stuffen.

Alle wichtigen Informationen und meist gestellten Fragen zu diesem Thema haben wir in einem kleinen Leitfaden für Sie zusammen gefasst. Bitte beachten Sie hier auch die Hinweise zu Ihrer „Mitwirkungspflicht“.

Um Verzögerung und Mehrkosten im Transportablauf zu vermeiden, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte auch, dass wir bekanntermaßen nach den neuesten ADSp 2016 arbeiten. Nach der Ziffer 3.1.2 b ADSp 2016 sind Sie als unser Auftraggeber dazu verpflichtet, uns im Falle von Seebeförderungen auf alle nach den seerechtlichen Sicherheitsbestimmungen (z.B. SOLAS) erforderlichen Daten hinzuweisen. 

ISO- (z.B. 9001) und AEO-zertifizierte Unternehmen sind berechtigt, die Anwendung der Methode 2 für die Ermittlung der VGM zu nutzen. Sonst kann die Berechnung der Einzelmassen das von der zuständigen Behörde (BG Verkehr) veröffentlichte Berechnungsblatt genutzt werden, welches wir Ihnen anliegend zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass ohne Ihre Angabe der VGM eine Verladung auf ein Seeschiff nicht möglich ist.

 Was müssen Sie zum 01. Juli 2016 machen?

1.      Organisatorische Vorkehrungen zur Ermittlung und Dokumentation eines verifizierten Bruttogewichtes von Containern treffen.

2.      Übermitteln Sie der ECL GmbH unmittelbar nach der Beladung das verifizierte Bruttogewicht des Containers

Wir weisen darauf hin, dass die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Angaben, die für die Durchführung der uns erteilten Aufträge erforderlich sind, beim Belader des Containers liegen. Sollte bei Stichprobenkontrollen festgestellt werden, dass die von Ihnen gemachten VGM-Angaben nicht zutreffend oder fehlend sind, droht ein Verladeverbot und zieht neben Zeitverzögerungen auch zusätzliche Kosten mit sich. Um dies zu vermeiden sind wir auf die Richtigkeit Ihrer Angaben angewiesen, und gehen davon aus, dass uns das VGM gemäß der SOLAS-Anforderungen  zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich müssen wir darauf hinweisen, dass die Nachweise über die Ermittlung des VGM bei Ihnen bzw. beim Belader des Containers für mindestens 3 Monate archiviert werden müssen.

Alternativ stehen für Verschiffungen über den Hafen Lübeck Waagen der geforderten Wiegeklasse IV zur kostenpflichtigen Nutzung zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns gern an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

SOLAS Leitfaden - Fragen und Antworten finden Sie hier.

Berechnungsblatt zur Verifizierung der Bruttomasse (BG Verkehr) finden Sie hier.

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